Genehmigungsverfahren

Aufgrund unserer vielseitigen Erfahrungen im Bereich der Anlagensicherheit stehen wir Ihnen bei Genehmigungsverfahren oder anderen Behördenkontakten beratend zur Seite. »weiter home

Risikomanagement

Wir erarbeiten Dokumente zur Gefahrenabwehr und Konzepte zur Erfüllung der Betreiberpflichten nach dem Stand der Technik und/oder Sicherheitstechnik.
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Sachverständiger

Die Arbeit als Sachverständiger erfordert Fachkunde, Erfahrung, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und fachgerechte Ausstattung mit Prüfmitteln.
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Gewässerschutz

Eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Boden- und Gewässerschutz ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. »weiter home

Ingenieurconsult Lange


Das Ingenieurbüro für Anlagensicherheit in Rostock Ingenieurconsult R. Lange hat sich als Consultant die Aufgabe gestellt, durch Beratung/Planung und Prüfung die technischen Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial ihres Unternehmens im Hinblick auf die technische Sicherheit zu optimieren, Sicherheitsmängel aufzudecken, Lösungsansätze zur Beseitigung der sicherheitsrelevanten Probleme aufzuzeigen und ihr Unternehmen bei der Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit für Mensch und Umwelt zu unterstützen.

Unser Ziel ist es durch unsere Beratung und durch die Ergebnisse unserer Prüfungen bei der Gestaltung einer sicheren Produktion mitzuwirken, um das Auftreten von gefährlichen Ereignissen, wie z. B. von Störfällen (großen Explosionen, großen Bränden und/oder Stofffreisetzungen) oder von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes an den Anlagen ihres Unternehmens sicher zu verhindern.

Bereits bei der Planung eines Verfahrens/einer Anlage und insbesondere bei der Gestaltung von Genehmigungsverfahren unterstützen wir Sie bei dieser komplexen Aufgabe durch eine Beratung als Sachverständige für Anlagensicherheit (bekannt gegeben als Sachverständiger nach §29a BImSchG). Unsere Stellungnahmen und Gutachten dienen dem Nachweis der Einhaltung des Standes der Technik/Sicherheitstechnik im Rahmen von Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Vorhaben (nach 4. BImSchV) und Vorhaben, die der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen.