Genehmigungsverfahren
Industrie- und Gewerbebetriebe mit Anlagen, welche im Anhang zur 4. BImSchV aufgeführt sind, benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Genehmigungen regeln die Errichtung, die Änderung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Aufgrund unserer vielseitigen Erfahrungen im Bereich der Anlagensicherheit stehen wir Ihnen gern im Rahmen von Genehmigungsverfahren beratend zur Seite.
Die Erarbeitung umfangreicher Antragsunterlagen für Anträge auf Genehmigung nach § 4 bzw. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz werden in unserem Sachverständigennetzwerk in dem Sachverständige verschiedener Fachrichtungen vertreten sind zu folgenden Themen erarbeitet:
Konzepte zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 StörfallV
Ermittlung des angemessenen Abstandes zwischen Betriebsbereichen störfallrelevanter Anlagen zu schutzwürdigen Nutzungen nach KAS 18/32
Prüfung der Anlagensicherheit entsprechend den Maßgaben aus § 29a BImSchG durch bekannt gegebene Sachverständige nach § 29b BIm-SchG
Ausbreitungsberechnung gefährlicher Stoffe entsprechend den Maß-gaben aus Störfall-Szenarien von Dennoch-Störfällen unter Verwen-dung des Programmsystems ProNuSs 9
Fachgutachten zur Gewährleistung des Explosions- und Gewässer-schutzes sowie zu Lärm und Geruch im Zusammenhang mit genehmi-gungsbedürftigen Anlagen
Erarbeitung landwirtschaftspflegerischer Begleitplanungen
Ingenieurconsult Lange
Ingenieurconsult R. Lange
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D-18055 Rostock
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